Elektrische Prüfungen
Ortsfeste und Ortsveränderliche elektrische Geräte
Nach den Vorschriften der DGUV müssen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Einrichtungen
regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden. Die Prüfintervalle reichen von 3 Monaten bis hin zu 4 Jahren.
Dies ist abhängig von der Nutzung. Für die Einhaltung der Prüfintervalle ist der Betreiber der Anlagen
verantwortlich und auch haftbar. Wir empfehlen generell alle elektrischen Geräte mindestens 1x pro Jahre
einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu unterziehen.
Mit der Prüfung durch uns kommen Sie als Betreiber Ihrer Prüfpflicht nach und sind im Schadensfall
auf der sicheren Seite.


Unsere Dienstleitung für die Prüfung beinhaltet folgende Tätigkeiten:
• Reinigung der Anlage
• Sichtprüfung der Einrichtung auf Beschädigungen
• Isolationsmessung mit speziellen Prüfgeräten
• Elektronische Dokumentation des Prüfergebnisses
• Bei bestandener Prüfung anbringen einer Prüfplakette
• Erstellen eines Angebotes über notwendige Ersatzteil- und Reparaturkosten
• Inventarisierung der Einrichtung, wahlweise im Eigen- oder Kundensystem

Für einen reibungslosen Ablauf werden im Vorfeld mit dem Kunden die Prüftermine festgelegt und die Mitarbeiter frühzeitig
schriftlich darüber informiert. Da die betrieblichen Belange Vorrang gegenüber einer Prüfung haben, können die Prüfungen
auch abends oder am Wochenende ausgeführt werden.
Bei einem Wartungsvertrag werden alle erfassten Einrichtungen automatisch für die Wiederholprüfung inventarisiert.
Somit kann im Folgejahr direkt auf diese Datenbasis aufgesetzt werden.


Mittelspannungsanlagen / Transformatoren
Gemäß der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Vorschriften 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen,
dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss,
rechtzeitig festgestellt und behoben werden können.
Die elektrischen Anlagen über 1 kV (Trafostationen), reihen sich in den Regelungen der DIN-VDE 0105 und der DGUV V3
bezüglich der Wartungsintervalle in die Reihe der elektrotechnischen Anlagen bis 1kV mit ein. Dies bedeutet, dass mit einer
Frist von max. 4 Jahren die Prüfung der Elektroanlage durch eine sachkundige Elektrofachkraft durchgeführt werden muss.

Die meisten Schaltanlagen werden durch Schmutz und Ungezieferbefall beschädigt. Daher empfehlen wir zu den 4-Jährigen
Prüfungen eine jährliche Reinigung und Inspektion der Einrichtungen um Schäden vorzubeugen.

Unsere Dienstleitung für die Reinigung und Inspektion beinhaltet folgende Tätigkeiten:
• In Absprache mit dem Kunden und Energieversorger freischalten der Anlage
• Reinigung der Anlage
• Sichtprüfung der Einrichtung auf Beschädigungen
• Elektronische Dokumentation des Anlagenzustands
• Erstellen eines Angebotes über notwendige Ersatzteil- und Reparaturkosten

Unsere Dienstleitung für die Prüfung beinhaltet folgende Tätigkeiten:
• In Absprache mit dem Kunden und Energieversorger freischalten der Anlage
• Reinigung der Anlage
• Sichtprüfung der Einrichtung auf Beschädigungen
• Isolationsmessung mit speziellen Prüfgeräten
• Elektronische Dokumentation des Prüfergebnisses
• Bei bestandener Prüfung anbringen einer Prüfplakette
• Erstellen eines Angebotes über notwendige Ersatzteil- und Reparaturkosten
• Inventarisierung der Einrichtung, wahlweise im Eigen- oder Kundensystem

Durch die Abschaltung von Mittelspannungsanlagen und Transformatoren werden in der Regel größere Betriebsbereich
stromlos geschaltet. Um die Einschränkungen bei dem Kunden so gering wie möglich zu halten, können die Arbeiten
auch abends oder am Wochenende ausgeführt werden.
Für einen reibungslosen Ablauf werden im Vorfeld mit dem Kunden und dem Energieversorger die Termine abgestimmt.


Niederspannungsanlagen / Sicherungskästen
Auch Niederspannungsanlagen und Sicherungskästen müssen nach der DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden.
Da diese Anlagenteile in der Regel sehr produktionsnah aufgestellt sind, ist hier mit einer vermehrten Verschmutzung zu
rechnen. Diese Verschmutzungen beeinflussen die Isolation und die Temperatur in den Gehäusen nachhaltig.

Unsere Dienstleitung für die Prüfung beinhaltet folgende Tätigkeiten:

• In Absprache mit dem Kunden freischalten der Anlage
• Reinigung der Anlage
• Sichtprüfung der Einrichtung auf Beschädigungen
• Isolationsmessung mit speziellen Prüfgeräten
• Thermografiesche Aufnahme des Gehäuses
• Elektronische Dokumentation des Prüfergebnisses
• Bei bestandener Prüfung anbringen einer Prüfplakette
• Erstellen eines Angebotes über notwendige Ersatzteil- und Reparaturkosten
• Inventarisierung der Einrichtung, wahlweise im Eigen- oder Kundensystem

Die Ergebnisse können direkt für die jährlich anstehende VDS-Überprüfung genutzt werde.
Durch den Nachweis der dauerhaften und nachhaltigen Prüfung besteht die Möglichkeit Versicherungsprämien zu verringern.